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WICHTIG
Bei allen Verträgen handelt es sich um Jahresdeckungen, die sich automatisch um ein Jahr verlängern, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Falls Sie keine automatische Verlängerung wünschen, geben Sie dieses bitte auf dem Überweisungsträger an.

Schützen Sie sich und Ihre Crew vor unkalkulierbaren Risiken.

In der Regel sind Charterschiffe sowohl haftpflicht- als auch kaskoversichert. Die Skipper-Haftpflicht-Versicherung ist eine wichtige Deckungsergänzung für Skipper und Chartercrew. In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die Yacht-Haftpflicht- oder Kasko-Versicherung der Charteryacht nicht leistet oder die Deckungssumme bzw. der Deckungsumfang nicht ausreicht. Diese Risiken werden durch unsere Erweiterte Skipper-Haftpflicht-Versicherung abgedeckt.  Einige Beispiele:
  1. Bei der Einfahrt in den Yachthafen übersieht der Charterskipper eine einlaufende Yacht. Es kommt zur Kollision, die einlaufende Yacht wird schwer beschädigt.
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  2. Während eines Törns rund



    Mallorca kentert die Charteryacht im Sturm    >>> mehr Infos
  1. Die Kasko-Versicherung weigert sich, den Schaden an der gecharterten Yacht aufgrund grober Fahrlässigkeit zu begleichen.
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  2. Wenn durch einen von Ihnen verschuldeten Schaden eine fest gebuchte Folgecharter ausfallen muss, weil die Yacht nicht rechtzeitig aus der Werft kam, ist der nachgewiesene Charterausfall bis zu EUR 17.500,00 mitversichert,...
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Die Erweiterte Skipper-Haftpflicht-Versicherung: Alle Details auf einen Blick.

Versichert ist über die Skipper-Haftpflicht-Versicherung die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in der Eigenschaft als Charterer und Führer einer Yacht weltweit.

Mitversichert sind (auf Basis der AHB
und Besondere Bedingungen (SH 2001) für die Skipper-Haftpflicht-Versicherung):


Schäden an gecharterter Yacht bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit-Haftpflichtansprüche der gesamten Crew untereinander.

Sicherheitsleistungen bis EUR 50.000,00 bei Beschlagnahme im ausländischen Hafen.

Ansprüche des Eigners über Ausfall von Chartereinnahmen infolge verschuldeten Yachtgroßschadens bis EUR 17.500,00.

Die Deckungssumme beträgt pauschal EUR 2.000.000,00 für Personen- und Sachschäden.

Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssumme.

 

 

 
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