Schützen Sie sich und Ihre Crew vor
unkalkulierbaren Risiken. |
4. Wenn durch einen von Ihnen verschuldeten
Schaden eine fest gebuchte Folgecharter ausfallen muss, weil
die Yacht nicht rechtzeitig aus der Werft kam, ist der
nachgewiesene Charterausfall bis zu EUR 17.500,00
mitversichert, wobei die ersten
drei Tage Charterausfall als Selbstbeteiligung zu Ihren Lasten
gehen. Die Skipper-Haftpflicht-Versicherung deckt die gegen
Sie erhobenen Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen
ab. Die Geltungsdauer beträgt 6 Wochen während eines
Versicherungsjahres, die Versicherung kann auch zum Beispiel
für zwei oder drei Törns innerhalb eines Jahres genutzt
werden, solange eine insgesamte Dauer von 6 Wochen nicht
überschritten wird. Chartern Sie länger innerhalb eines
Jahres, bieten wir Ihnen eine Jahresdeckung, die auch für
größere Yachten gilt, an.
3. Die Kasko-Versicherung weigert sich, den
Schaden an der gecharterten Yacht aufgrund grober
Fahrlässigkeit zu begleichen. Derartige Schadenereignisse sind
bei amtlich nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des
Versicherungsnehmers bis zu einer Summe von EUR 550.000,00 mit
einer Selbstbeteiligung von EUR 2.500,00 (nach Kaution) im
Rahmen der Skipper-Haftpflicht-Versicherung gedeckt.
2. Während eines Törns rund Mallorca kentert die
Charteryacht im Sturm. Ein Crewmitglied wird schwer verletzt.
Der Skipper wird haftbar gemacht, da dieser angeblich eine
Untiefe übersehen haben soll. Die Bootshaftpflichtversicherung
der Charteryacht deckt keine Ansprüche der Mitsegler gegen den
Skipper. Auch hier leistet im Rahmen des Vertrages die
Skipper-Haftpflicht-Versicherung, wobei für Sachschäden eine
Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 150,00 gilt.
1. Bei der Einfahrt in den Yachthafen übersieht
der Charterskipper eine einlaufende Yacht. Es kommt zur
Kollision, die einlaufende Yacht wird schwer beschädigt. Die
Haftpflicht-Versicherungssumme der Charteryacht reicht nicht
aus, um den entstandenen Schaden zu begleichen.
Diese
Deckungslücke schließt die Skipper-Haftpflicht-Versicherung,
die Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis EUR 2.000.000,00
deckt. Sollte die Yacht bei einem derartigen Schadenfall
im ausländischen Hafen an die Kette gelegt werden, so ist eine
erforderliche Sicherheitsleistung bis zu EUR 50.000,00 im
Rahmen der Erweiterten Skipperhaftpflicht-Versicherung
automatisch mitversichert.
In der Regel sind
Charterschiffe sowohl haftpflicht- als auch
kaskoversichert. Die Skipper-Haftpflicht-Versicherung
ist eine wichtige Deckungsergänzung für Skipper und
Chartercrew. In bestimmten Fällen kann es vorkommen,
dass die Yacht-Haftpflicht- oder Kasko-Versicherung der
Charteryacht nicht leistet oder die Deckungssumme bzw.
der Deckungsumfang nicht ausreicht. Diese Risiken werden
durch unsere Erweiterte Skipper-Haftpflicht-Versicherung
abgedeckt. |
Einige Beispiele:
- Bei der Einfahrt in den Yachthafen übersieht der
Charterskipper eine einlaufende Yacht. Es kommt zur Kollision,
die einlaufende Yacht wird schwer beschädigt.
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- Während eines Törns rund
Mallorca kentert die
Charteryacht im Sturm >>> mehr
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- Die Kasko-Versicherung weigert sich, den Schaden
an der gecharterten Yacht aufgrund grober
Fahrlässigkeit zu begleichen.
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- Wenn durch einen von Ihnen verschuldeten Schaden
eine fest gebuchte Folgecharter ausfallen muss, weil
die Yacht nicht rechtzeitig aus der Werft kam, ist der
nachgewiesene Charterausfall bis zu EUR 17.500,00
mitversichert,...
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