- Wenn der Skipper die Reise nicht antreten kann und
deshalb die gesamte Charter abgesagt werden muss,
werden die für Skipper und Crew anfallenden
Stornokosten im Rahmen des Vertrages
bezahlt.
- Wenn ein Crewmitglied die Reise nicht antreten
kann, so wird der anteilige Charterpreis im Rahmen des
Vertrages für das Crewmitglied ersetzt.
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- Darüber hinaus leistet die Reiserücktritts-
kostenversicherung im Rahmen des Vertrages zusätzlich
für den nicht genutzten Teil der Chartergebühr, wenn
der Törn aus versichertem Grund vorzeitig abgebrochen
werden muss.
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PRÄMIEN |
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Die Prämien verstehen sich inkl.
Versicherungssteuer und Gebühren und gelten je nach Höhe
des Charterpreises. Sofern der Reisepreis bzw. die von
Ihnen überwiesene Prämie auch die Kosten für die An- und
Abreise beinhaltet, gelten diese ebenfalls
mitversichert. |