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WICHTIG
Mit der Überweisung und der Einsendung des ausgefüllten
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Ihre Garantieerklärung.


Charteryachten sind in der Regel Vollkaskoversichert. Vercharterer und dessen Versicherung haben üblicherweise eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbart.

In der Regel entspricht die Selbstbeteiligung der zu hinterlegenden Kaution des Charterers.


Entsteht während des Törns an der gecharterten Yacht ein Schaden, kann das Charterunternehmen die Kaution ganz oder zum Teil einbehalten. Dieses finanzielle Risiko deckt die Garantieleistung zur Absicherung von Charterkautionen ab. Bei unserer Absicherung von Charterkautionen gibt es keine Selbstbeteiligung.

Alle Details und Prämien finden Sie hier
 

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