Charteryachten sind in
der Regel Vollkaskoversichert. Vercharterer und dessen
Versicherung haben üblicherweise eine Selbstbeteiligung
im Schadenfall vereinbart.
In der Regel entspricht die Selbstbeteiligung der zu
hinterlegenden Kaution des Charterers. |
Entsteht während des
Törns an der gecharterten Yacht ein Schaden, kann das
Charterunternehmen die Kaution ganz oder zum Teil
einbehalten. Dieses finanzielle Risiko deckt die
Garantieleistung zur Absicherung von Charterkautionen
ab. Bei unserer Absicherung von Charterkautionen gibt es
keine Selbstbeteiligung.
Alle Details und Prämien finden Sie
hier
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